Die Gründung eines Sportvereins

Ob man nun einen Musikverein oder einen Sportverein gründen möchte, bei der Vereinsgründung muss man ein paar Voraussetzungen erfüllen. Um einen Verein zu gründen, müssen sich mindestens sieben Personen zusammenschließen. Diese sieben Personen werden automatisch die Gründungsmitglieder des Vereins. Sie müssen sich gemeinsam eine Vereinssatzung geben, in dem sie das Selbstverständnis, Aufnahmebedingungen und andere Regelungen festhalten. Danach erfolgt die Eintragung beim Vereinsregister sowie beim Amtsgericht und beim Finanzamt. Nach der Gründung muss der Verein auf lange Sicht mindestens drei Mitglieder statt der sieben Mitglieder umfassen.

Ein wichtiger Bestandteil der Vereinsgründung ist auch die Namensfindung. Der Name sollte möglichst einzigartig sein und sich deutlich von anderen Vereinsnamen unterscheiden. Ob es schon andere Vereine mit dem gewünschten oder einem ähnlichen Namen gibt, lässt sich leicht herausfinden, indem man das örtliche Vereinsregister oder das Internet danach durchsucht.

Die Satzung als Hürde

Personen, welche noch nie zuvor einen Verein gegründet haben, tun sich häufig bei der Satzung schwer. In der Satzung werden wichtige Bestimmungen zusammengetragen. Die Satzung sollte deshalb klar formuliert und gut strukturiert sein. Im Zweifel kann es sich lohnen einen Anwalt für die Gestaltung und Ausarbeitung der Satzung hinzuzuziehen. Wer sich die Kosten gerne sparen möchte, kann sich im Internet auch über Mustersatzungen schlau machen und sich daran orientieren.

Gründungsversammlung

Wie bereits erwähnt, geben sich die Gründungsmitglieder die Satzung. Diese Satzung wird auf der Gründungsversammlung festgehalten. Wichtig ist auch, dass die Gründungsversammlung protokolliert und von allen Teilnehmern unterschrieben werden muss. Festgehalten werden müssen Ort und Zeit der Gründung, die Anzahl der Personen, die Ausarbeitung der Satzung sowie die Wahl des Schriftführers.

Gemeinnützigkeit prüfen lassen

Letzen Endes muss die Gemeinnützigkeit vom Finanzamt geprüft werden. Ist die Prüfung erfolgreich, wird der Verein von der Steuerabgabe befreit. Ein Verein ist gemeinnützig, wenn er beispielsweise der Förderung des Sports in der allgemeinen Bevölkerung dient. Das bedeutet auch, dass der Verein der Allgemeinheit zugänglich sein muss.